| Die in
                              der Tabelle genannten Konditionen gelten nur 
                            für Wohnimmobilien und bis 60 %
                              des Beleihungswertes.
                               Zinsaufschlag für 
                              Beleihungen:  
                              bis 80 % des Beleihungswertes: 0,10 bis 0,15 %  
                              bis 90 % des Beleihungswertes: 0,25 %  
                              bis 100 % des Beleihungswertes: bis 0,35 %  
                               
                              Zinsaufschlag für Erbbaurecht: bis 0,10 %  
                              Zinsaufschlag für Holzhaus: 0,10 %  
                               
                              Mindestdarlehenssumme: EUR 50.000,-  
                               
                              Zinsaufschlag für Darlehen:  
                              unter EUR 75.000,- 0,30 %  
                              unter EUR 100.000,- 0,15 %  
                              unter EUR 150.000,- 0,05%  
                               
                              Zinsaufschlag für Sondertilgung 0,06 bis max. 
                              0,12% > bis max. 10 % der Darlehnssumme p.a. 
                               
                              Bereitstellungszins 0,25 % monatlich ab dem 3. 
                              Monat nach Darlehenszusage; Verlängerung 
                              Bereitstellungszinszeitraum Zinsaufschlag pro 
                              Monat 0,02 %.  
                               
                              Zins- und Tilgungsverrechnung monatlich 
                              nachschüssig.  
                               
                              Keine Schätz- bzw. Bearbeitungsgebühren.  
                               
                              Bei Neubauten Auszahlung gemäß MABV.  |